Gut zu wissen!

Hass im Netz bzw. Cybermobbing ist nicht nur lästig oder unangenehm für Betroffene, sondern auch gesetzeswidrig. Laut § 107c des Strafgesetzbuchs („StGB“) sind bestimmte Formen von Cybermobbing strafbar. Deshalb solltest du dich immer sofort informieren, wie du handeln kannst, wenn du betroffen bist.

 

Laut Gesetz gilt

Fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems

§ 107c:  (1) Wer im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems in einer Weise, die geeignet ist, eine Person in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen,

1. eine strafbare Handlung gegen die Ehre einer Person für eine größere Zahl von Menschen für eine längere Zeit wahrnehmbar begeht oder

2. eine Tatsache oder Bildaufnahme des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung für eine größere Zahl von Menschen für eine längere Zeit wahrnehmbar macht,

ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbstmordversuch der im Sinn des Abs. 1 verletzten Person zur Folge, begeht der Täter innerhalb eines ein Jahr übersteigenden Zeitraums fortgesetzt gegen die verletzte Person gerichtete Tathandlungen im Sinne des Abs. 1 oder übersteigt die Dauer der Wahrnehmbarkeit nach Abs. 1 ein Jahr, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Was bedeutet das?

Es darf also per Gesetz niemand durch Handlungen anderer im Netz in seiner/ihrer Ehre verletzt werden oder, was ganz besonders wichtig ist, die Privatsphäre einer Person missachtet werden. Alles was also z.B. das Privatleben, Sexualleben, Religion oder sonstige sensible Lebensbereiche betrifft, darf von anderen nicht ohne Erlaubnis im Netz veröffentlicht werden. Dies gilt insbesondere für Fotos und Videos, die sexuelle Handlungen oder nackte Körper betreffen.

Wichtige Kriterien für die Strafbarkeit sind das Andauern über einen längeren Zeitraum (mehrere Wochen) und dass diese Handlungen potentiell von mehreren Personen wahrgenommen werden können.

Wichtig ist hier immer, dass du, wenn dir so etwas widerfährst, Beweise sicherst. Mache Screenshots oder ein Screenvideo und sammle die Beweise – nur schicke die Beweise nicht selbst an Dritte weiter, bevor du dich rechtlich informiert hast, sonst könntest du wiederum selbst Probleme bekommen.

Bei Fragen zu diesen Themen kannst du dich an die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs wenden, die spezielle Beratungs- und Informationsangebote in den Bundesländern anbieten: www.kija.at

Was macht Hass im Netz mit den Betroffenen?